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   BVerwG, 03.11.1988 - 3 CB 31.88   

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https://dejure.org/1988,7587
BVerwG, 03.11.1988 - 3 CB 31.88 (https://dejure.org/1988,7587)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1988 - 3 CB 31.88 (https://dejure.org/1988,7587)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1988 - 3 CB 31.88 (https://dejure.org/1988,7587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Zurechnung eines Wirtschaftsgutes - Grundsätzliche Klärung des Begriffs des Eigenbesitzes - Wesentliche Mängel des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.02.1978 - 3 C 55.77

    Teilbescheid über die einheitliche Schadensfeststellung eines Ausgleichsamtes zu

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 3 CB 31.88
    Der Wille zum Eigenbesitz ist mithin im Sinne eines rechtlich 'befugten' Willens, eines 'Wollen-Dürfens' zu verstehen, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u.a. Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - <IFLA 1977, 67> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ).".
  • BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 70.75

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 3 CB 31.88
    Der Wille zum Eigenbesitz ist mithin im Sinne eines rechtlich 'befugten' Willens, eines 'Wollen-Dürfens' zu verstehen, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u.a. Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - <IFLA 1977, 67> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ).".
  • BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 3 CB 31.88
    Der Wille zum Eigenbesitz ist mithin im Sinne eines rechtlich 'befugten' Willens, eines 'Wollen-Dürfens' zu verstehen, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. u.a. Urteile vom 29. November 1973 - BVerwG 3 C 28.72 - , vom 9. November 1976 - BVerwG 3 C 70.75 - <IFLA 1977, 67> und vom 16. Februar 1978 - BVerwG 3 C 55.77 - ).".
  • BVerwG, 09.12.1982 - 3 C 92.81
    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 3 CB 31.88
    Hierzu ist im Urteil des beschließenden Senats vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 3 C 92.81 - (ZLA 83, 50) zusammenfassend ausgeführt:.
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